Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der deutsche BFH klar, dass beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" von gebrauchten Waren als "Privatverkäufer" unter Umständen nachträglich Umsatzsteuer abzuführen ist. Liegt eine "nachhaltige unternehmerische Tätigkeit" vor?
Rechtsgrundlagen: Art 4 Abs 2 MwSt-RL