Zusammenfassung: Mit seiner Stellungnahme geht das BMF der Frage nach, wie im Ausland ansässige Kunstexperten bei der Gestaltung inländischer Kunstausstellungen einkommenssteuerrechtlich zu behandeln sind, wenn diese Tätigkeiten aufgrund von Werkverträgen erbracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 99 Abs 1 Z 1 EStG