Zusammenfassung: Das BMF äußert sich im Rahmen seiner Stellungnahme zu der Frage, welcher Staat in Hinblick auf einen österreichischen Arbeitnehmer, der auf einem maltesischen Flusskreuzfahrtschiff mit zypriotischem Arbeitgeber seinen Dienst versieht, das Besteuerungsrecht innehat.
Rechtsgrundlagen: § 26 Z 7 EStG