Zusammenfassung: Der Autor geht im vorliegenden Artikel der Frage nach, ob die Befreiung für Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs 7 auch dann entfällt, wenn von der Möglichkeit des Steuerabzugs im Ausland aufgrund der Ausübung eines Wahlrechts kein Gebrauch gemacht wird. Er widerspricht in diesem Zusammenhang anderen Literaturmeinungen und erörtert, warum der Zweck der Regelung nicht vorsieht, dass schon die theoretische Möglichkeit der Steuerbefreiung im Ausland die Abzugsfähigkeit im Inland verhindert.