Zusammenfassung: Das BMF befasste sich mit der Hemmung der Zweijahresfrist iSd Art 20 DBA Italien im Fall eines italienischen Wissenschaftlers, der jeweils im Wintersemester 93/94, 94/95 und 95/96 Lehraufträge an einer österreichischen Universität annahm.
Rechtsgrundlagen: Art 21 DBA Großbritannien; Art 20 DBA Italien