Zusammenfassung: Das BMF nahm zur Frage Stellung, wie weit der Begriff der Bauausführung ausgelegt werden kann und ob auch Tiefenbohrungen hiervon betroffen sein können.
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 2 lit c DBA Italien
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Zusammenfassung: Das BMF nahm zur Frage Stellung, wie weit der Begriff der Bauausführung ausgelegt werden kann und ob auch Tiefenbohrungen hiervon betroffen sein können.
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 2 lit c DBA Italien
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