Zusammenfassung: Das BMF prüfte den Fall eines in Österreich ansässigen Pensionisten, der eine österreichische PVA-Pension von rund 20.000 Euro jährlich bekam und zusätzlich eine deutsche Sozialversicherungspension in Höhe von rund 250 Euro .
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 1 Z 1 EStG