Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über das Urteil des EuGH in den verb. Rs C-497/09, Manfred Bog, Rs C-499/09, Hans-Joachim Flebbe Filmtheater, Rs C-501/09, Lothar Lohmeyer und Rs C-502/09, Fleischerei Nier. Dem EuGH wurden mehrere Fragen gestellt iZm Speisen und Mahlzeiten, die zubereitet und zum unmittelbaren Verzehr abgegeben werden. Der Gerichtshof hatte sich im Wesentlichen zur Auslegung der Art 5 und 6 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie sowie zu dem in Anhang H Kategorie 1 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie enthaltenen Terminus "Nahrungsmittel" zu äußern. Mit einer Entscheidungsanmerkung der Verfasser, die kurz auf die Rechtslage in Österreich eingehen.

