Zusammenfassung: In EAS 3150 v. 19. April 2010 hatte sich das BMF mit der Frage zu befassen, wie die nichtselbständigen Einkünfte eines im grenzüberschreitenden Flugverkehr tätigen Piloten steuerlich zu behandeln sind, der im Inland ansässig ist und für ein Luftfahrtunternehmen mit Geschäftsleitung in der Schweiz arbeitet. Das Finanzministerium äußerte sich zur Auslegung des Methodenartikels des DBA Österreich-Schweiz und stellte in diesem Zusammenhang klar, dass kein Steueranrechnungsverfahren bei schweizerischen Einkünften des Bordpersonals im internationalen Luftverkehr zur Anwendung kommt, sondern diese Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen sind. Lang nimmt in seinem Beitrag dieses Auslegungsergebnis zum Anlass, die Ansichten des BMF einer näheren Betrachtung zu unterziehen, wobei er nach eingehender Analyse aufzeigt, dass trotz bestehender Zweifel, die Lösung des BMF zu rechtfertigen ist.