Der vorliegende Beitrag informiert über ein Urteil des EuGH aus dem April 2011. Darin befand der Gerichtshof, ob das in Frankreich für Wirtschaftsprüfer vorgesehene Verbot, im Bereich der Kundenakquise tätig zu werden, gegen die unionsrechtlichen Vorgaben (freier Dienstleistungsverkehr) verstößt.