Zusammenfassung: In EAS 3212 hatte sich das BMF mit der Frage der steuerliche Anerkennung der Verlegung des Lebensmittelpunktes ins Ausland (hier: Großbritannien) einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person zu befassen, die eine Mietwohnung im Inland beibehält. Das BMF äußerte sich ua dahingehend, wie festzustellen ist, ob in der Tat von einer Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in das Ausland ausgegangen werden kann und, inwieweit für die steuerpflichtige Person aufgrund der Nutzung der inländischen Mietwohnung auch weiterhin die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht besteht.