Zusammenfassung: In EAS 3204 hatte sich das BMF mit Fragen betreffend die Berechnung der Frist zur Begründung einer inländischen Betriebsstätte zu befassen. Der Anlassfall betrifft eine tschechische Kapitalgesellschaft und die in Österreich erbrachten Dienstleistungen im IT-Bereich. Finden die für Baustellenbetriebsstätten geltenden Regelungen für Dienstleistungsbetriebsstätten gleichermaßen Anwendung?