Zusammenfassung: In EAS 3210 geht es im Wesentlichen um Fragen betreffend Konzernverrechnungspreise für Lieferungen. Das BMF äußert sich darin ua im Hinblick auf eine mögliche Verletzung des Fremdvergleichsgrundsatzes sowie zum Vorliegen eines Anwendungsfalls der "Preisvergleichsmethode".
Rechtsgrundlagen: § 6 Z 6 EStG; Art 9 OECD-MA