Zusammenfassung: In EAS 3197 hatte sich das BMF mit Fragen zu befassen betreffend die Auflösung durch Widerruf einer österreichischen Privatstiftung nach der Wohnsitzverlegung der Stifterin von Österreich in die Schweiz. Das BMF traf hierbei ua Klarstellungen zur Vermeidung der inländischen Kapitalertragsteuerpflicht sowie zu Fragen im Bezug auf das Eintreten eines negativen Qualifikationskonflikts.