Zusammenfassung: Im Beitrag finden sich Hintergrundinformationen zu der im Dezember 2010 erfolgten Unterzeichnung eines Revisionsprotokolls zum DBA Deutschland. Darin vorgesehen ist die Anpassung der Informationsaustauschklausel an geltende OECD-Standards (ua betreffend Auskunftsersuchen, die Übermittlung steuererheblicher Bankinformationen, etc.).
Rechtsgrundlagen: Art 26 OECD-MA