Zusammenfassung: Das BMF traf in EAS 3195 mehrere Klarstellungen zu Abgrenzungsfragen betreffend die steuerliche Behandlung österreichischer Künstler in Deutschland im Hinblick auf die Regelung des Art 17 des DBA Deutschland und die im Juli 2010 abgeschlossene österreichisch-deutsche Konsultationsvereinbarung. Fragen des Besteuerungsrechts, des Quellenbesteuerungsrechts, der Steuerentlastung und Steuerrückerstattung iZm den den Künstler zufließenden Vergütungen bspw. für die Überlassung von Verwertungsrechten (auch über Verwertungsgesellschaften) wurden behandelt.