Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag stellt die Autorin die Änderungen des UN-Musterabkommens hinsichtlich Dienstleistungsbetriebsstätten, Gewinnen aus der Veräußerung qualifizierter Beteiligungen, Schiedsverfahren sowie Informationsaustausch. Weiters geht sie auf die Änderungen im Kommentar zum UN-MA ein, welche zur Betriebsstättenregelung, zu Unternehmensgewinnen, zum Missbrauch von DBA sowie zum Verhältnis zwischen UN-MA und OECD-Verrechnungspreisrichtlinie ergangen sind.