Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag weist der Autor erstens auf einen Aufsatz von Schmidt zur Verwendung der Rechtsform der Personengesellschaft in Mittel- und Osteuropa, zweitens auf eine Stellungnahme von Gosch zu den Nichtanwendungserlässen der deutschen Finanzverwaltung und weiters auf einen Aufsatz von Käshammer/Schümmer zur Umgehung der deutschen "anti-treaty shopping rule" hin.
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