Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag behandeln die Autoren den von der EU-Kommission veröffentlichten Vorschlag einer Richtlinie über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage und das darin enthaltene System der Abschreibung von Anlagevermögen. Sie gehen auf die Einzelbewertung von langlebigen Wirtschaftsgütern mit linearer Abschreibung und der Gruppenbewertung von kurzlebigen Wirtschaftsgütern mit geometrisch degressiver Sammelabschreibung ein, stellen die Formeln der Berechnung des Restbuchwerts dar und veranschaulichen die Thematik mit zahlreichen Beispielen.