Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag befasst sich die Autorin mit dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Bulgarien, das 2012 in Kraft tritt. Sie stellt die Regelungen hinsichtlich der Quellensteuersätze dar und geht auf jene Artikel ein, die vom OECD-Musterabkommen abweichen, wobei sie insbesondere auf die Bestimmungen der Künstler- und Sportlerbesteuerung, auf die Immobilienklausel des Art 13 sowie auf das Fehlen einer Schiedsklausel hinweist.