Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird die Frage behandelt, ob die Veranstaltung einer Konferenz eines gemeinnützigen Vereins, der seinen Sitz im Gemeinschaftsgebiet hat, im Inland der Besteuerung unterliegt. Es wird die Rechtsansicht des BMF dargestellt, die sich auf das OECD Doppelbesteuerungs-Musterabkommen stützt.
Rechtsgrundlagen: Art 6 OECD MusterDBA; Art 7 OECD MusterDBA; § 5 KStG