Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird die Frage behandelt, ob Einkünfte aus einer Beteiligung an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in Argentinien der Besteuerung im Inland unterliegen. Es wird die Rechtsansicht des BMF dargestellt, die sich auf die Doppelbesteuerungsverordnung stützt, weil derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien besteht.