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FATCA: USA erheben Strafsteuer bei Nichtoffenlegung ausländischer US-Konten

SteuerrechtAufsatzDipl.-Kfm. Gerald Brix, CPA, Partner einer New Yorker Steuerberatungskanzlei; MMag. Dr. Mario Perl, LL.M., Mitarbeiter in einer New Yorker SteuerberatungskanzleiSWI 2011, 433 - 437 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag setzen sich die Autoren mit dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), der am 18.3.2010 in Kraft getreten ist, auseinander. Sie stecken ab, welche ausländischen Finanzdienstleister und Gesellschaften unter dessen Anwendungsbereich fallen und gehen auf deren Verpflichtung zur Offenlegung von US-Konten und US-Anteilsinhabern ein. Weiters stellen sie die FATCA-Quellensteuer als Strafsteuer bei Nichtbefolgung der Offenlegung sowie die Möglichkeit der Rückerstattung dar und beleuchten die Auswirkungen dieses Abkommens insbesondere auf US-Investoren.

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