Zusammenfassung: In EAS 3178 stellte sich dem BMF ua die Frage, ob durch eine Vermietung von Personal bzw. einen Arbeitskräfteverleih eine ausländische Dienstleistungsbetriebsstätte begründet werden kann. Das Finanzministerium äußerte sich dabei ua zu den abkommensrechtlichen Termini "Betriebsstätte" und "Dienstleistungen".
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 3 lit b DBA Tschechien