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Lizenzgebühren eines österreichischen Künstlers mit Studioräumen in Frankreich

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2010, 299 Heft 7 v. 1.7.2010

Zusammenfassung: In EAS 3159 hatte sich das BMF mit Fragen betreffend ein inländischer Künstler zu befassen, der in Frankreich über Studioräume für Probezwecke verfügt. Fragen stellten sich im Hinblick auf die Beurteilung dieser Räume als ausländische feste Einrichtung, im Hinblick auf die Gewinnzuordnung und das Besteuerungsrecht an den urheberrechtlichen Lizenzgebühren.

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