Zusammenfassung: Kleemann befasst sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des UFS aus dem September 2009, in der der Senat befand, ob die Besteuerung ausländischer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen ausländischer Körperschaften öffentlichen Rechts, die in der EU ansässig sind, mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zu vereinen ist. Der Verfasser beleuchtet zunächst die für EU-Pensionskassen geltende Steuerbefreiung und setzt sich danach mit der seitens des UFS vertretenen Rechtsansicht auseinander betreffend die Entlastung ausländischer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen ausländischer EU-Körperschaften öffentlichen Rechts von inländischer Abzugsteuer. Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus Sicht des Verfassers aus diesem Urteil ziehen?