Zusammenfassung: Holzapfel setzt sich in seinem Beitrag eingehend mit der in EAS 3056 v. 24.4.2009 vertretenen Rechtsansicht des BMF auseinander. Das Finanzministerium hatte sich darin mit der Frage zu befassen, ob eine Landeslehrerin aus Österreich, die in Deutschland lebt und ihre Einkünfte zu einem überwiegenden Anteil im Inland bezieht, für ihr in Deutschland gelegenes Eigenheim Darlehensrückzahlungen steuerlich als Sonderausgaben geltend machen kann. Holzapfel betrachtet in diesem Zusammenhang die Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer und deren Veranlagung sowie den öffentlichen Dienst im DBA Deutschland und befasst sich mit Fragen betreffend die Wohnraumschaffung als Sonderausgabe und die steuerliche Behandlung der Grenzpendler. Zum Abschluss seines Beitrags führt Holzapfel ein Prüfschema zu § 1 Abs 4 EStG in Form einer übersichtlichen Graphik an.