In ihrem Beitrag befasst sich Bayer mit der Entscheidung des EuGH in der Rs C-337/08 , X Holding, in der es um die Frage geht, ob die in den Niederlanden geltenden Bestimmungen zur Gruppenbesteuerung, die nur auf jene Gesellschaften Anwendung finden, die ihren Sitz in den Niederlanden haben, gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben verstoßen. Die Verfasserin setzt sich dabei mit der Urteilsbegründung des Europäischen Gerichtshofs auseinander, insb. mit den seitens des Gerichtshofs angestellten Vergleichbarkeitsüberlegungen. Der Beitrag ist in englischer Sprache verfasst.