Zusammenfassung: In EAS 3145 hatte sich das BMF mit der Frage zu befassen, ob eine im Ausmaß von 20 % beteiligte schweizerische Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin einer deutschen Mutter-KG die Entlastung von der KESt in Österreich beanspruchen kann für den Fall, dass über die deutsche Mutter-KG eine Gewinnausschüttung von einer österreichischen Tochter-GmbH stattfindet. Unter welcher Voraussetzung ist die schweizerische Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin entlastungsberechtigt?