Zusammenfassung: In EAS 3131 hatte sich das BMF mit Fragen betreffend die Besteuerung der iR einer Lehrtätigkeit an einer Universität in Saudi-Arabien bezogenen Einkünfte eines österreichischen Gastprofessors zu befassen. Welcher Staat hat das Besteuerungsrecht? Ist Österreich zu einer Steuerfreistellung für die Auslandseinkünfte verpflichtet? Was passiert im Falle der Auflösung des inländischen Wohnsitzes während der Lehrtätigkeit im Ausland? Wie ist in diesem Zusammenhang ein unmittelbar nach Auflösung des inländischen Wohnsitzes stattfindender Erwerb einer Eigentumswohnung in Österreich zu beurteilen?