Zusammenfassung: In EAS 3112 stellte das BMF klar, ob von dem im DBA Irland verwendeten Begriff "shares" auch Anteile an Kapitalgesellschaften erfasst werden und daher iZm der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (in diesem Fall: Veräußerung des Anteils an einer inländischen Immobilien-GmbH durch eine Kapitalgesellschaft in Irland an eine andere Kapitalgesellschaft in Irland) die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht geltend gemacht werden kann.