Zusammenfassung: Der deutsche Bundesfinanzhof befand in gegenständlicher Entscheidung, ob die in Deutschland zur Anwendung kommende, in §§ 7 ff AußStG normierte Hinzurechnungsbesteuerung den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (Niederlassungsfreiheit) entgegensteht. Der BFH nahm dabei Bezug auf die ständige Rechtsprechung des EuGH im Hinblick darauf, wann eine diskriminierende steuerliche Behandlung von Gebietsausländern und Gebietsinländern mit dem Gemeinschaftsrecht zu vereinen und daher zulässig ist.