Zusammenfassung: In EAS 3152 hatte sich das BMF mit Steuerfragen betreffend ein amerikanischer Wissenschaftler zu befassen, der gem. einem zwischen einer österreichischen und einer US-Gesellschaft abgeschlossenen Vertrag als Vortragender im Inland tätig und dessen Vortragshonorar von der österreichischen Gesellschaft ausbezahlt werden soll. Fraglich war ua, unter welcher Voraussetzung die Freistellung der ausbezahlten Vergütungen von der Abzugsbesteuerung zulässig ist, wann die österreichische Gesellschaft für die Abzugsteuer betreffend der Honoraranteil des Vortragenden haftet und, ob in jedem Fall eine Ansässigkeitsbescheinigung der US-Gesellschaft vorzulegen ist.