Zusammenfassung: In EAS 3181 hatte sich das BMF mit Steuerfragen betreffend eine an einer Kapitalgesellschaft in Kroatien unecht beteiligte Österreicherin zu befassen. Fragen stellten sich ua im Hinblick auf die Zurechnung und Besteuerung der Unternehmensgewinne, die in den in Kroatien gelegenen kroatischen (Gesellschafts-)Betriebsstätten erzielt werden.
Rechtsgrundlagen: Art 7 DBA Kroatien; Art 23 DBA Kroatien