Zusammenfassung: Das BMF hatte sich in der vorliegenden EAS ua mit der Frage zu befassen, ob es im Zuge der Umwandlung einer österreichischen GmbH in eine deutsche GmbH & Co KG zu einer fiktiven Ausschüttung der thesaurierten Gewinne kommt.
Rechtsgrundlagen: § 94a EStG; Art 10 DBA Deutschland; Art II UmgrStG; § 9 Abs 6 UmgrStG