Zusammenfassung: Das BMF beschäftigte sich mit der Frage, ob deutsche Anleger, die im Rahmen ihrer gewerblichen Betriebe an einer österreichischen Immobilienholding-KG beteiligt sind, der inländischen Besteuerung nach § 98 Abs 1 Z 3 EStG unterliegen können.
Rechtsgrundlagen: § 98 Abs 1 Z 3 EStG