Zusammenfassung: Das BMF beschäftigte sich mit der Frage, ob ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich durch abhängige Vertreter vertreibt, eine Vertreterbetriebsstätte iSd Art 5 Abs 5 DBA Deutschland begründet.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 5 DBA Deutschland