Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über einen neuen von der Kommission angebotenen, elektronisch verfügbaren Dienst, der Steuerpflichtige den Erhalt einer Bescheinigung ermöglicht, mit der diese belegen können, dass sie zu einer gewissen Zeit überprüft haben, ob eine MwSt-Identifikationsnummer Gültigkeit besitzt. Der Beleg ermöglicht es nachzuweisen, dass es unter Umständen bei grenzüberschreitenden Lieferungen zu keiner Erhebung der MwSt gekommen ist. Der Beitrag berichtet, inwieweit dieser Dienst insb für Wirtschaftstreibende, die in einen sog innergemeinschaftlichen MwSt-Karussellbetrug involviert wurden, von Vorteil ist. In diesem Zusammenhang wird außerdem kurz erläutert, was unter dem Terminus Karussellbetrug zu verstehen ist.