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Arbeitskräftegestellung aus Polen

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2009, 266 - 267 Heft 6 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Das BMF äußerte seine Rechtsansichten zu Steuerfragen betreffend eine österreichische Gesellschaft, die Arbeitskräfte aus Polen auf einer Baustelle im Inland nach Abschluss eines Arbeitsgestellungsvertrags mit einer in Polen ansässigen Gesellschaft einsetzt. Zu klären war ua, welche Gesellschaft zur Vornahme des Steuerabzugs der Arbeitskräftegestellungsvergütungen im Ausmaß von 20% verpflichtet ist.

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