Zusammenfassung: Das BMF äußerte seine Rechtsansichten zu Steuerfragen betreffend eine österreichische Gesellschaft, die Arbeitskräfte aus Polen auf einer Baustelle im Inland nach Abschluss eines Arbeitsgestellungsvertrags mit einer in Polen ansässigen Gesellschaft einsetzt. Zu klären war ua, welche Gesellschaft zur Vornahme des Steuerabzugs der Arbeitskräftegestellungsvergütungen im Ausmaß von 20% verpflichtet ist.