Zusammenfassung: Das BMF äußerte seine Rechtsansichten zu Steuerfragen iZm einem Steuerpflichtigen, der im Inland ansässig ist, Versicherungs- und Finanzprodukte auf Basis von Kommissions- und Handelsvertreterverträgen für Kapitalgesellschaften in Ungarn, Rumänien und Polen vertreibt und dafür in diesen Staaten Kommanditgesellschaften errichtet. Zu klären war ua, ob die aus der Vertriebstätigkeit erzielten Gewinne der gegründeten Kommanditgesellschaften im Inland der Besteuerung zu unterwerfen sind. Wie sind die an den inländischen Kommanditisten verteilten Gewinne zu werten? Unterliegen sie der österreichischen Einkommensbesteuerung? Welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang einer ausreichenden Dokumentation hinsichtlich der in den ausländischen Kommanditgesellschaften erzielten Gewinne zu?