Zusammenfassung: Das BMF äußerte seine Rechtsansichten zu Steuerfragen iZm einem bei einer Gesellschaft in Portugal tätig gewesenen Dienstnehmer, der nach schuldhafter vorzeitiger Beendigung seines Dienstverhältnisses ins Inland zurückkehrt und in der Folge gegenüber seinem Arbeitgeber in Portugal per Gerichtsentscheid zu einer Schadenersatzleistung verpflichtet wird. Zu klären war, inwieweit diese Schadenersatzleistung als nachträgliche Werbungskosten anerkannt werden kann.