Zusammenfassung: Der BFH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die steuerliche Behandlung jener Einkünfte zu befassen, die deutsche Gesellschafter von einer in den USA errichteten und dort ansässigen Limited Liability Company (LLC) beziehen. Zu klären war ua, ob die LLC aus Sicht des deutschen Steuerrechts als Personengesellschaft oder aber als Kapitalgesellschaft einzuordnen ist und welchem Staat das Besteuerungsrecht an deren Ausschüttungen zukommt. Im Rahmen einer Anmerkung widmet sich der Verfasser dem in der vorliegenden Entscheidung zitierten Schreiben des deutschen BMF hinsichtlich der steuerlichen Einordnung der LLC und führt darüber hinaus die Bestimmungen der KStR 2001 sowie wesentliche EAS-Aussagen zur Vergleichbarkeit von ausländischen Gesellschaften mit inländischen Kapitalgesellschaften (Typenvergleich) an.