Zusammenfassung: Das BMF hatte sich mit Fragen zur steuerlichen Behandlung eines luxemburgischen Investmentfonds zu befassen. Das BMF äußerte sich ua hinsichtlich der Berechtigung ausländischer Kapitalanlagefonds zu einer DBA-konformen Steuerentlastung und zu Fragen betreffend die Abkommensberechtigung luxemburgischer Fonds zu einer Rückerstattung der KESt iZm den von ihnen erzielten Kapitalerträgen.