Zusammenfassung: Das BMF hatte sich mit Fragen betreffend ein Arbeitnehmer zu befassen, der nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses von Deutschland nach Österreich zieht. Der Arbeitgeber hatte mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen, um eine betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden. Zu klären war, welchem Staat das Besteuerungsrecht an der ihm aus der Beendigung seines Dienstverhältnisses zustehenden Abfindung zukommt bzw ob Österreich zu einer Steuerfreistellung verpflichtet ist.