Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich zu Fragen betreffend eine österreichische GmbH, die in Kooperation mit einer italienischen Kapitalgesellschaft und einem italienischen Einzelunternehmer die Bauplanung für die Errichtung eines Kraftwerks in Österreich übernimmt. Zu klären war ua, inwieweit dabei eine inländische Betriebsstätte begründet werden kann, welchem Staat das Besteuerungsrecht zukommt und in welchem Ausmaß ein Gewinnanteil der ausländischen Partner der Besteuerung in Österreich zu unterwerfen ist.