Zusammenfassung: Das BMF äußerte seine Rechtsansichten betreffend ein Gesellschafter, der im Inland ansässig ist, eine Beteiligung an einer deutschen vermögensverwaltenden GmbH & Co KG hält und seinen Gesellschaftsanteil in eine inländische Kapitalgesellschaft gegen dieeinbringt. Das BMF stellt ua klar, ob ein derartiger Einbringungsfall eine Besteuerung der realisierten Wertzuwächse im eingebrachten Vermögen zur Folge hat und welchem Staat das Besteuerungsrecht hierfür zukommt. Das BMF äußerte sich ebenso dazu, wie der vorliegende Einbringungsfall zu beurteilen ist, wenn die Vermögensgegenstände, die eingebracht werden, einer Personengesellschaftsbetriebsstätte des Gesellschafters in Deutschland zuzuordnen sind.