Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich zu Fragen iZm der steuerlichen Behandlung der Einkünfte eines tschechischen Architekten, der von einer österreichischen Planungs-Kapitalgesellschaft im Zuge der Errichtung eines Geschäftsgebäudes in Tschechien zur Übernahme eines Teils der Planungsarbeiten beauftragt wurde. Hat Österreich im vorliegenden Fall das Besteuerungsrecht? Wie ist der Fall zu beurteilen, wenn dieser Subauftrag nicht an einen einzelnen Architekten, sondern an eine Architekten-Kapitalgesellschaft vergeben wird?