Zusammenfassung: In EAS 3092 hatte sich das BMF mit Steuerfragen betreffend eine österreichische Kapitalgesellschaft zu befassen, deren Geschäftsleitung in Deutschland ist und die Gewinnausschüttungen an ihre ebenfalls in Deutschland befindliche Muttergesellschaft vornimmt. Ist diese GmbH in Deutschland ansässig? Sind die getätigten Gewinnausschüttungen in Österreich zu besteuern? Kann eine Steuerbefreiung vom KESt-Abzug geltend gemacht werden?