Zusammenfassung: Das BMF hatte sich in EAS 3104 mit Fragen iZm von einer deutschen GmbH & Co KG begebenen Genussscheinen zu befassen, die seitens der Finanzverwaltung in Deutschland als "Forderung mit Gewinnbeteiligung" qualifiziert werden. Das BMF nahm in diesem Zusammenhang zu dem in DBA Deutschland enthaltenen Terminus "Forderungen mit Gewinnbeteiligung" Stellung. Außerdem äußerte sich das BMF dahingehend, ob in Österreich eine Steuerfreistellung zu gewähren ist, sofern österreichische Gesellschafter der ausländischen GmbH & Co KG derartige Genussscheine gezeichnet haben und die Erträge daraus in Deutschland besteuert werden.