Zusammenfassung: In einer an das BMF gerichteten Anfrage hatte sich das Finanzministerium ua mit der Frage zu befassen, wie Zuwendungen einer österreichische Privatstiftung an einen in Tschechien ansässigen alleinigen Begünstigten (Stifter), die erst nach dessen Wegzug aus Österreich geleistet werden, nach dem alten, zwischen Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik abgeschlossenen, bis Ende 2007 zur Anwendung gelangten Doppelbesteuerungsabkommen und dem neuen, mit Beginn 2008 geltenden DBA Österreich-Tschechien zu behandeln sind.